PSYCHOTHERAPIE MIT KINDERN
Manchmal treten bestimmte Symptome im Jugend- und Kindesalter auf, in denen die Familie das Gefühl hat, nicht mehr weiter zu wissen.
Eine längerfristige kindertherapeutische Behandlung hilft Ihrem Kind nachhaltig, mit schwierigen Lebensphasen umgehen zu lernen, um sich von der gefühlten Belastung zu lösen.
Dadurch helfen Sie Ihrem Kind dabei, dass ein schwieriger Lebensabschnitt bewältigt werden kann und gestärkt aus der Situation hervorzugehen.
Im Weiteren können sich auch Eltern von ihren Sorgen und Ängsten um ihre Kinder befreien, wodurch Spannungen abgefedert und Konflikte zwischen Eltern und Kind gemildert werden können.
Die Kinderpsychotherapie gliedert sich in meiner Praxis in unterschiedliche Bereiche, folgen aber alle einem psychotherapeutischen Ziel:
Wie in der Therapie mit Erwachsenen unterliege ich in der Kindertherapie der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten (außer bei akuter Selbst- & Fremdgefährdung) !
Eine längerfristige kindertherapeutische Behandlung hilft Ihrem Kind nachhaltig, mit schwierigen Lebensphasen umgehen zu lernen, um sich von der gefühlten Belastung zu lösen.
Dadurch helfen Sie Ihrem Kind dabei, dass ein schwieriger Lebensabschnitt bewältigt werden kann und gestärkt aus der Situation hervorzugehen.
Im Weiteren können sich auch Eltern von ihren Sorgen und Ängsten um ihre Kinder befreien, wodurch Spannungen abgefedert und Konflikte zwischen Eltern und Kind gemildert werden können.
Die Kinderpsychotherapie gliedert sich in meiner Praxis in unterschiedliche Bereiche, folgen aber alle einem psychotherapeutischen Ziel:
- Spieltherapie
- Rollenspiele
- Tiergestützte Interventionen
- Gespräche
Wie in der Therapie mit Erwachsenen unterliege ich in der Kindertherapie der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten (außer bei akuter Selbst- & Fremdgefährdung) !
Hier kann Psychotherapeutische Unterstützung bei Kindern hilfreich sein...
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Preise
- Einzeltherapie (ca.50 Min.) - 95€
- Familientherapie (ca.90 Min.) - 190€
Gleich wie bei der Erwachsenentherapie gibt es die Möglichkeit eine Teilrefundierung (Stand: 02/23: ÖGK= 31,50 €; BVAEB= 42,40 €; SVA= 45,00 €) über die jeweilige Krankenkasse zu erlangen.
Außerdem gibt es bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu stellen.
Gerne kläre ich Sie darüber in unserem Erstgespräch auf!